Blankoverordnung

Heilmittel

Blankoverordnung

Ab 1. April 2024 ist es erstmals möglich, eine Blankoverordnung für Heilmittel auszustellen. Zunächst wird dies im Bereich der Ergotherapie möglich sein, perspektivisch folgen weitere Heilmittel, wie zum Beispiel die Physiotherapie (voraussichtlich ab 2025).

 

Eine Blankoverordnung ist im Bereich folgender Diagnosegruppen möglich:

 

Nur durch Ärzte:

  • SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen

Durch Ärzte und Psychotherapeuten:

  • PS3: Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen
  • PS4: Dementielle Syndrome

 

Ob bei diesen Diagnosegruppen eine Blankoverordnung oder eine konventionelle Heilmittelverordnung erfolgt, entscheidet der verordnende Arzt oder Psychotherapeut. In medizinisch begründeten Fällen kann von einer Blankoverordnung abgesehen werden.

 

Für die Blankoverordnung wird der bekannte Heilmittelvordruck (Muster 13) verwendet. Nach Auswahl der Diagnosegruppe erkennt die Praxissoftware, ob eine Blankoverordnung möglich ist. In diesem Fall wird in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ der Hinweis „BLANKOVERORDNUNG“ aufgedruckt.

 

Dabei verzichten Ärzte und Psychotherapeuten auf folgende Angaben:

  • Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog
  • Ergänzende Angaben zum Heilmittel (z.B. Doppelbehandlung)
  • Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Therapiefrequenz

 

Die Verordnung ist maximal 16 Wochen gültig. Bei weiterhin erforderlichem Therapiebedarf muss eine neue Verordnung ausgestellt werden.

 

Blankoverordnungen unterliegen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b SGB V. Die wirtschaftliche Verantwortung über die Menge, Art und Intensität der Behandlung tragen die behandelnden Ergotherapeuten.

 

Ein Therapiebericht wird weiterhin nur durch Anforderung auf der Verordnung erstellt. Dieser enthält im Falle einer Blankoverordnung mindestens folgende Angaben:

 

  • Geplantes Therapieziel
  • Darstellung der erzielten Behandlungsergebnisse
  • Angewendete Heilmittel und Anzahl der Behandlungstermine
  • Angabe der erbrachten Zeitintervalle
  • Angabe der Frequenz