Terminvermittlung

Patienteninformationen

HA-Vermittlungsfall

Haus- und Kinderärzte können zusätzlich zur Versichertenpauschale einen Zuschlag berechnen, wenn sie aus medizinisch dringenden Gründen einen erforderlichen Facharzttermin innerhalb von vier Werktagen vermitteln.

 

Eine Terminvermittlung nach dem vierten bis zum 35. Tag ist abrechnungsfähig, wenn sie aufgrund des medizinischen Einzelfalls angemessen oder anderes nicht zumutbar ist.

 

So rechnen Haus- und Kinderärzte ab

  • Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 03008/ 04008 des EBM zu der jeweiligen Versichertenpauschale
  • Angabe der Betriebsstättennummer (BSNR) des weiterbehandelnden Facharztes (KVDT-Feld 5003 „(N)BSNR des vermittelten Facharztes“).
  • Eine Dokumentation in der Patientenakte ist zu empfehlen, wenn für die Erfordernis eines „dringenden“ Termins mehr als vier Kalendertage nach dem Vermittlungsdatum liegen.
  • Ab dem 24. Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit ist zwingend eine medizinische Begründung anzugeben (KVDT-Feld 5009 „Freier Begründungstext“).
  • Bei der Vermittlung zu unterschiedlichen Arztgruppen einer Praxis auf jeweils separaten Überweisungsscheinen ist der Zuschlag auch mehrfach berechnungsfähig.
  • Bitte stellen Sie für Überweisungen an verschiedene Fachgruppen grundsätzlich je Fachgruppe, eine Überweisung aus (siehe §24 BMV).
  • Der Zuschlag ist nicht berechnungsfähig, wenn der vermittelnde Patient bei demselben Facharzt schon in dem laufenden Quartal behandelt wurde. Dies ist vom Hausarzt beim Patienten zu erfragen.
  • Die Vermittlung eines dringenden Termins setzt eine Überweisung voraus. Das heißt, in Fällen, in denen der vermittelnde Haus- bzw. Kinderarzt und der weiterbehandelnde Facharzt oder Psychotherapeut in derselben Praxis tätig sind, ist der Zuschlag nicht berechnungsfähig.
  • Weitere Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie hier

 

Welche Wege der Überweisung gibt es?

 

Welche Wege der Terminvermittlung können von Haus- und Kinderarzt genutzt werden, um den Patienten direkt beim Facharzt anzumelden?

  • Persönliche Absprache zwischen Haus- und Facharzt (z. B. Telefon, Fax)
  • „Praxen buchen bei Kollegen“ - digitale Terminvermittlung über die kostenlose Terminvergabesoftware 116117-Terminservice

 

Die kostenlose Terminvergabesoftware 116117-Terminservice steht im KVN-Portal zur Verfügung. Nach der Anmeldung im Portal finden Sie unter dem Menüpunkt Online-Dienste  „116117-Terminservice“ zur Auswahl. Nach dem Start öffnet sich eine neue Seite, auf der die Anwendung gestartet werden kann.

 

FAQ zum HA-Vermittlungsfall

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zur Terminvermittlung und zur Anwendung 116117-​Terminservice wenden Sie sich bitte an den Mitgliederservice der KVN unter Telefon 0511 380-​4800.

Bei technischen Fragen (z. B. Zugang zum KVN-​Portal) wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie IT-​Service-Hotline der KVN unter Telefon 0800 5101025 oder nutzen Sie das KVN-E-Mail-Formular.