Pressemitteilung

KVN-VV fordert Inflationsausgleich für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen

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Resolution: „Krankenkassen müssen bei Honorarverhandlungen auch die Kostenentwicklung in der ambulanten Medizin berücksichtigen“

 

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) fordern in einer Resolution die Krankenkassen bei den anstehenden Honorarverhandlungen auf, die Kostenentwicklung in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen zu berücksichtigen. Die Resolution wurde auf der Klausurtagung der Vertreterversammlung in Wolfsburg verabschiedet.

 

„Insbesondere die Inflation und die steigenden Personalaufwendungen beschleunigen die Kostenentwicklung in den Praxen. Nach Auswertungen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) sind die Gesamtaufwendungen der Praxen 2017 bis 2020 um 13,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Personal haben im gleichen Zeitraum um 19 Prozent zugenommen. Zudem ist die Inflationsrate in den Jahren 2022 und 2023 doppelt so hoch wie noch 2021. Im August 2022 lag die allgemeine Teuerungsrate bei 7,9 Prozent, in diesem Jahr aktuell bei 6,9 Prozent, ein Jahr zuvor bei lediglich 3,8 Prozent“, heißt es in der Resolution.

 

Dieser Anstieg der Aufwendungen muss nach Ansicht der KVN-Vertreterversammlung bei den kommenden Honorarverhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit dem Spitzenverband der GKV ausgeglichen werden, um künftige Einschränkungen im Praxisbetrieb zu vermeiden. „Zu Einschränkungen kommt es fast zwangsläufig, weil das Fachpersonal in den Praxen nicht mehr angemessen bezahlt werden kann und dieses dann in andere medizinische Versorgungsbereiche abzuwandern droht. Die Folge: weniger Termine für die Patientinnen und Patienten“, so die Vertreter der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.

 

Die KVN-Vertreterversammlung weist darauf hin, dass die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung mit rund 60 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr in Niedersachsen die tragende Säule der medizinischen Versorgung ist. „Dennoch hat der Ausgabenanstieg im Jahr 2022 für ambulant ärztliche Behandlungen mit einem geringen Honorarzuwachs von zwei Prozent deutlich unter dem Anstieg der gesamten Leistungsausgaben (+4,4 Prozent) und damit auch unter den Entwicklungen bei den GKV-Beitragseinnahmen gelegen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende des vergangenen Jahres 10,4 Milliarden Euro und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.“

 

Und weiter: „Der Wegfall der Neupatientenregelung ab 2023 bedeutet voraussichtlich ein Minus von rund 40 Millionen Euro für die Niedergelassenen in Niedersachsen. Ohne Kompensation der steigenden Kosten bei Energie, Personal, IT sowie Dienst- und Sachleistungen werden die Praxen ihr Leistungsangebot zwangsläufig vermindern müssen.“