Pressemitteilung

Ambulantisierung fördern: KVN fordert vom BMG Leistungskatalog endlich vorzulegen

Spezielle sektorengleiche Vergütung nach §115 f SGB V muss endlich umgesetzt werden

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat heute in Hannover das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, endlich den Katalog über die Leistungen vorzulegen, die künftig ambulant vor stationär erbracht werden sollen.

 

„Die KVN begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem §115 f SGB V dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ Rechnung getragen hat. Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des Paragrafen im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann. Dies ist bisher nicht geschehen“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Diese Ausgestaltung des Katalogs seitens des BMG wurde für Ende Juni angekündigt „Bisher ist nichts geschehen. Der Katalog mit der Höhe der Fallpauschalen lässt immer noch auf sich warten“, so Barjenbruch.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) hatten gemeinsam mit den Berufsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit vier Monaten vor. „Ich fordere das Bundesministerium für Gesundheit auf, das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung der ambulanten Versorgung zeitnah zu nutzen“, sagt Barjenbruch.