Arthroskopie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Gelenkspiegelungen, minimalinvasiver Eingriff) in der vertragsärztlichen Versorgung.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärzte für Orthopädie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Weiterbildung "Spezielle orthopädische Chirurgie"

 

oder

 

  • Nachweis über mindestens 180 selbstständig durchgeführte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach dem Weiterbildungsrecht  befugten Arztes

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Über die nach § 14 der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren (Link) festgelegten Anforderungen an die räumlichen Voraussetzungen hinaus sind die in § 5 der Arthroskopie-Vereinbarung genannten räumlichen und apparativen Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  • Räumliche Abtrennung des Operationsraumes

  • Keine Wasch- und Reinigungsbecken im Operationsraum

  • Vorhalten einer Fernsehkette
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Die KVN fordert jährlich von mindestens vier Prozent der Ärzte die bildliche und schriftliche Dokumentationen zu 12 Patienten an (Arthroskopie der Schulter- und/oder des Kniegelenkes).

  • Ärzte, die im Prüfzeitraum erstmalig eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen beantragt und erhalten haben, werden innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erhalt der Genehmigung mit einer Stichprobenprüfung überprüft (anlassbezogene Stichprobe).


Kontakt

Bezirksstelle Aurich

Frau Ihnen

Telefon: 04941 6008-134

 

Bezirksstelle Braunschweig

Frau Böttger

Telefon: 0531 2414-287

 

Bezirksstelle Göttingen

Frau Ehlers
Telefon: 0551 7070-9145

 

Bezirksstelle Hannover

Frau Freitag
Telefon: 0511 380-4451

 

Bezirksstelle Hildesheim

Frau Fiolka

Telefon: 05121 1601-113

 

Bezirksstelle Lüneburg

Frau Behn

Telefon: 04131 676-217

Bezirksstelle Oldenburg

Frau Sandmann

Telefon: 0441 2100-6135

 

Bezirksstelle Osnabrück

Frau Molito

Telefon: 0541 9498-106

 

Bezirksstelle Stade

Frau Wychgram

Telefon: 04141 4000-202

 

Bezirksstelle Verden

Frau Clostermann

Telefon: 04231 975-211

 

Bezirksstelle Wilhelmshaven

Frau Heuschkel

Telefon: 04421 9386-113