Arzneimittel

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Arzneimittelservice

Die wirtschaftliche, kostenorientierte Verordnung von Arzneimitteln ist zu einer Kernfrage der Praxisführung geworden. In dieser Rubrik stellen wir daher praxisrelevante Hinweise zur Arzneimitteltherapie zusammen.

Arzneimittelinformationssystem (AIS) in der Verordnungssoftware

Zum Oktober 2020 wurden die Inhalte der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in einer übersichtlichen und strukturierten Form in der Arzneimittelverordnungssoftware abgebildet.

Das Ziel ist es, Vertragsärzte besser als bisher über die Ergebnisse zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu informieren und dadurch evidenzbasierte Therapieentscheidungen zu fördern.


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KBV:

Arzneimittel-Infoservice  der KBV

Unter dem Link der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie Informationen zur medikamentösen Behandlung bei ausgewählten Krankheitsbildern und Empfehlungen für eine angemessene Therapie. Die Vorschläge sollen dazu dienen, den richtigen (indikationsgerechten) Einsatz von Arzneimitteln zu fördern und damit zugleich eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach den Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches zu sichern. 

Die Informationen für Sie als Ärzte sollen aufzeigen, welche Versorgungsalternativen bei bestimmten Krankheiten die größtmögliche Arzneimittelsicherheit bieten. Das Informationsangebot wird ständig ergänzt.

Arzneimittelsicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit

Das Pharmakovigilanz - und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin (Embroytox) bietet unabhängige Informationen zur Verträglichkeit von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit an.

 

ATIS (Arzneimitteltherapie-Informationssystem)

Über das Arzneimitteltherapie-Informationssystem ATIS haben alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen die Möglichkeit, zu komplexen pharmakotherapeutischen Fragen im patientenindividuellen Einzelfall eine klinisch-pharmakologische Bewertung zu erhalten.

 

Alle Anfragen zu Arzneimittelwirkungen können über das elektronische Kontaktformular  an das ATIS-Team gestellt werden.

Das elektronische Kontaktformular sowie nähere Informationen finden Sie im KVN-Portal unter Verordnungen > ATIS.

Blaue Hand - behördlich genehmigtes  Schulungsmaterial  zu Arzneimitteln

Eine Blaue Hand kennzeichnet behördlich genehmigtes Schulungsmaterial zu Arzneimitteln. Ziel ist es, Ärzte und ggf. Apotheker und Patienten verlässlicher zu erreichen und auf diese Materialien hinzuweisen, so dass die Arzneimittelsicherheit weiter verbessert wird.

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlichen das genehmigte Schulungsmaterial auf ihren Internetseiten:

 

Bundesweite Praxisbesonderheiten

Der GKV-Spitzenverband kann im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Verhandlungen für einen Erstattungsbetrag mit dem pharmazeutischen Unternehmer eine Anerkennung als bundesweite Praxisbesonderheit vereinbaren.

Eine Aufstellung der vereinbarten Praxisbesonderheiten aufgrund des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung finden Sie unter folgendem Link (Filterfunktion: „Praxisbesonderheit“):

 

Frühe Nutzenbewertung des G-BA nach § 35a SGB V

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Übersicht der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für die er eine Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchführt oder bereits abgeschlossen hat.

 

GAmSI-Verordnungsdaten

Im Auftrag der Krankenkassen werden die GKV-Arzneimittel-Schnellinformationen (GAmSi) erstellt. Datenbasis hierfür sind die nach § 300 SGB V von den Apothekenzentren übermittelten ungeprüften Verordnungsdaten. 

 

Die arztbezogenen GAmSi-Berichte werden ebenfalls arztbezogen im KVN-Portal unter e-Dokumente eingestellt und können dort, neben den von der KVN erstellten Verordnungsberichten, direkt von Ihnen abgerufen werden. Sie liefern Ihnen einen Überblick über Ihre Verordnungsausgaben, das Versorgungsspektrum Ihrer Praxis und einen Vergleich zur Fachgruppe.

 

Nachstehend finden Sie zusätzlich einen Fragen- und Antwortenkatalog, eine Lesehilfe sowie einen Link zu den GAmSi- Berichten bezogen auf Bund und Land. 

 

Kurz notiert

Aufgrund des umfangreichen Informationsbedarfs im Verordnungsbereich speziell zu Arznei­-, Heil- und Hilfsmitteln bietet die KVN einen zusätzlichen Service an. In dem regelmäßig erscheinenden einseitigen Schreiben "Kurz notiert" erhalten Sie kompakte Informationen für das ganze Praxisteam.

PharmPro

"Unter dem Titel "PharmPro" haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die AOK Niedersachsen eine Vereinbarung zur Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung für Versicherte der AOK getroffen. Kernstück dieser Vereinbarung sind arztindividuelle Beratungen. Hierzu werden spezifische Auswertungen erstellt und anschließend von einem Apotheker der AOKN und einem Beratenden Arzt der KVN gemeinsam mit dem Vertragsarzt besprochen.

 

Bei Interesse an einer PharmPro-Beratung können sich niedersächsische Vertragsärzte zur Terminabstimmung gern an Ihre KVN-Bezirksstelle wenden."

 

 

Plexus Wissensplattform

Mit den plexus Online-Fortbildungen können Sie schnell und unkompliziert Ihr medizinisches Wissen auffrischen - alles was Sie brauchen ist ein internetfähiges Gerät; wie ein Smartphone, ein Tablet oder ein PC. Die Kurzfortbildungen sind kostenlos, fast vollständig CME-zertifiziert und bereichern Ihren Praxisalltag mit nützlichem Wissen. Alle Inhalte sind industrie-unabhängig und wurden von Experten speziell für Sie als Arzt entwickelt. Hierzu gehören Themen wie Arzneimittelwirksamkeit, Praxis- und Arzneimittelmanagement oder die Verordnung von Heilmitteln. Dadurch können Sie künftig unterscheiden: ist das Produkt wirklich gut oder wirkt hier nur das Marketing.

Risikoinformationen zu Arzneimitteln  (z.B. Rote-Hand-Briefe, Arzneimittelrückrufe)

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) versendet regelmäßig Informationen zu neuen Risikoinformationen zu Arzneimitteln, z.B. zu Risikobekanntgaben, Rote-Hand-Briefen oder Arzneimittelrückrufen. Der kostenlose Newsletter "Drug Safety Mail" kann auf der Internetseite der AkdÄ abonniert werden:

 

 

Mit den so genannten Rote-Hand-Briefen werden wichtige Informationen zu Arzneimittelrisiken, wie z. B. neu erkannte schwerwiegende Nebenwirkungen oder der Rückruf fehlerhafter Chargen, von den pharmazeutischen Unternehmern an heilberufliche Fachkreise übermittelt. Eine Publikation der Rote-Hand-Briefe erfolgt ebenfalls auf der Internetseite der AkdÄ:

 

UAW-Meldung (Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen)

Über die Internetseite der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) können unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler (auch Verdachtsfälle)  gemäß der Berufsordnung für Ärzte berichtet werden.